Mehr Recycling - weniger Müll!
Mit der Europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) wird ein entscheidender Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung gemacht.
Die wichtigsten Neuerungen der Verordnung (PPWR) im Überblick:
1. Alle Verpackungen müssen bis 2030 recycelbar sein
2. Mindestrecyclinganteil von 10 - 35% für Kunststoffverpackungen ab 2030
3. Ab 2026 müssen 65% aller Verpackungsabfälle recycelt werden
4. Minimierung bedenklicher Stoffe, wie PFAS
5. Beschränkungen für bestimmte Einwegkunststoffe (z.B. verpacktes Obst und Gemüse)
Wie geht es weiter?
Unternehmen haben jetzt eine Übergangsfrist von 18 Monaten, um die neuen Vorgaben umzusetzen.
Ab Mitte 2026 wird die PPWR verbindlich gelten.
In Deutschland wird die Umsetzung der Vorgaben bis zum Ablauf der Übergangsfristen noch durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) geregelt.